Banner

Dispokinesiotherapie und -paedie und die Krankenkassen in Deutschland

Merkblatt zur Kostenübernahme für Dispokinesis

  1. Bei der Dispokinesis handelt es sich um eine Spezialmaßnahme für den Einzelfall des erkrankten Berufsmusikers, die in aller Regel von Fachärzten, Physiotherapeuten, Masseuren und Psychotherapeuten nicht geleistet werden kann. Vielmehr führen die jahrelange, erfolglose konventionelle Behandlungen zu erheblicher Mehrbelastung des Patienten, vor allem auch der Kostenträger. Die Fachliteratur dokumentiert mittlerweile viele dieser Fälle.
  2. Bezüglich § 27 SGB fällt die Dispokinesis unter die im Absatz genannten medizinischen und ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation sowie Belastungerprobung und Arbeitstherapie.
  3. Es gibt keine neurologisch fundierte Arbeitsform, die sich erfolgreich den komplexen Prozessen speziell des Musikers in vergleichbarer Weise widmet. In wichtigen Fachzeitschriften und Büchern liegen Veröffentlichungen über Dispokinesis vor. Danach können Störungen von Haltung, Bewegung, Atmung und Ausdrucksfähigkeit sowie deren Folgen von der Arbeits- bis zur Berufsunfähigkeit besonders effektiv und ursachenbezogen durch Dispokinesis behoben werden.
  4. In ihrer Spezialisierung auf die Betreuung von Musikern ist bezüglich 12 Absatz 1 SGB 5 die Kostendämpfung durch die besonders ursachenbezogen, zielgerichtete und deshalb kostengünstige Arbeitsweise der Dispokinesis hervorzuheben. Wesentlicher, auch wirtschaftlich relevanter Faktor ist der prophylaktische Anteil der Dispokinesis im Sinne von Primär-, Sekundär- und Tertiärprävention.

Einige Beispiele zur Kostenübernahme verschiedener Krankenkassen:

AOK Düsseldorf ab 2/88: 32 Einheiten je 30 Min. zu 100% übernommen
BEK Augsburg ab 10/88: 36 Einheiten je 30 Min. zu 100%
BEK Gladbeck und Essen ab 4/88: insgesamt 51 Einheiten je 30 M. zu 100%
BEK Stuttgart und Remscheid resp. ab 7/91 und Zusage mit Limitierung
ab 7/92 Zusage ohne Limitierung
BEK Freiburg ab 12/95: 40 Einheiten je 30 Min. zu 100%
ab 7/96: 30 Einheiten je 30 Min. zu 100%
bis 7/97: ohne Limitierung
BEK Neuwied ab 1/96: 30 Einheiten je 30 Min. zu 80%
DBK Augsburg ab 3/93: Zusage für 45% ohne Limitierung
KKH Hannover ab 8/95: 18 Einheiten je 30 Min. zu 90%
Vereinte KrK Karlsruhe ab 3/96: 10 Einheiten je 30 Min. zu 100%, danach zu 80% bis zur Höchstgrenze von 3000.-DM
DBK ab 7/96: 17 Einheiten je 30 Min. zu 45% und Fortsetzung nach Bedarf
APK Berlin ab 1/97: Zusage zu 80% (incl. Beihilfe) ohne Limit